1. GELTUNGSBEREICH
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Verkauf,
die Versteigerung und die Lieferung von Waren durch die Vinothek Scaria.
(VINOTHEK SCARIA) mit dem Firmensitz und der
Geschäftsadresse in 801 Graz, Mandellstrasse 22.
1.2 Abweichende Bedingungen des Käufers haben nur Gültigkeit, wenn VINOTHEK SCARIA Ihnen schriftlich und firmenmäßig
gefertigt zustimmt.
1.3 Mit der Abgabe einer Bestellung oder der Registrierung gemäß
Punkt 12.2 erklärt sich der Käufer mit diesen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen einverstanden und an sie gebunden.
2. PREISE
2.1 Die Preise gelten ab Lager von VINOTHEK SCARIA
ohne Abzug. Alle durch den Versand entstehenden Spesen, einschließlich
allfälliger Ein- bzw. Ausfuhrabgaben, trägt der Käufer.
Die genannten
Beträge können von VINOTHEK SCARIA für
zukünftige Verträge jederzeit einseitig geändert werden.
2.2 Die in Katalogen, Prospekten, Preislisten etc angegebenen Preise sind -
soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes angegeben ist -
stets freibleibend. Für Nachbestellungen sind die Preise unverbindlich.
2.3 Die Preise basieren auf den Kosten zum Zeitpunkt des erstmaligen
Preisangebotes. Sollten sich die Kosten bis zum Zeitpunkt der Lieferung
verändern, so ist VINOTHEK SCARIA berechtigt,
die Preise entsprechend anzupassen.
2.4 Für Geschäfte mit Verbrauchern im Sinne des
Konsumentenschutzgesetzes gilt Punkt 2.3 nicht.
2.5 Für Versteigerungen im Rahmen von Online-Auktionen kommen die Punkte
2.1 bis 2.4 nicht zur Anwendung; diesbezüglich wird auf die in Punkt 12
der Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Bestimmungen verwiesen.
3. ZAHLUNG UND ANZAHLUNGEN
3.1 Der Kaufpreis ist spätestens bei Lieferung der Ware fällig. Dies
gilt auch für Teillieferungen, bei denen der Kaufpreis für die
jeweils gelieferten Teilmengen zu bezahlen ist.
Ist Lieferung mit Zustellung vereinbart, so werden diese und eine allenfalls
vom Käufer gewünschte Transportversicherung gesondert verrechnet. Das
Entgelt dafür wird bei Lieferung der Ware fällig. Sofern der
verrechnete Preis nicht bei Lieferung voll bezahlt wird, ist der
Überbringer der Waren berechtigt, diese auf Kosten des Käufers wieder
mitzunehmen. Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen den Käufer nicht
zur Zurückbehaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen
Teiles des Rechnungsbetrages. Bei Geschäften mit Verbrauchern kann dieser
seine Zahlung dann verweigern, wenn VINOTHEK SCARIA
die Lieferung nicht vertragsgemäß erbracht hat oder die Erbringung
durch deren schlechte Vermögensverhältnisse, die dem Verbraucher zur
Zeit der Vertragsschließung weder bekannt waren noch bekannt sein mussten, gefährdet ist. Bietet VINOTHEK
SCARIA eine angemessene Sicherstellung an, so entfällt dieses Recht, die
Zahlung zu verweigern.
3.2 VINOTHEK SCARIA behält sich das Eigentum an
allen Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt
Nebengebühren vor.
3.3 Bei Erteilung eines Auftrages ist eine Anzahlung von 25 % des
Auftragswertes zu leisten. Die Anzahlung ist binnen 14 Tagen zu bezahlen.
3.4 Zahlungen an das Personal von VINOTHEK SCARIA
werden nur anerkannt, wenn diese mit einer Kassaquittung
bestätigt werden.
3.5 Ist der Käufer mit der Zahlung oder sonstigen Leistung in Verzug, so
kann VINOTHEK SCARIA:
- die Erfüllung ihrer eigenen Verpflichtungen bis zur Bewirkung der
rückständigen Zahlungen oder sonstigen Leistungen aufschieben,
- eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch nehmen,
- den ganzen oder noch offenen Kaufpreis sofort fällig stellen
(Terminsverlust); dies gilt auch bei Vereinbarung einer Ratenzahlung mit dem
Verbraucher unter der Voraussetzung, dass VINOTHEK SCARIA ihre Leistungen bereits erbracht hat,
zumindest eine rückständige Leistung des Verbrauchers seit mindestens
6 Wochen fällig ist sowie VINOTHEK SCARIA den
Verbraucher unter Androhung des Terminsverlustes und Setzung einer Nachfrist
von mindestens 2 Wochen erfolglos gemahnt hat,
- Verzugszinsen von 6% über dem Basiszinssatz der Oesterreichischen
Nationalbank, mindestens 10% pro Jahr, plus Umsatzsteuer verrechnen und
- bei Nichteinhaltung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag
zurücktreten sowie
- vom Käufer die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur
zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, begehren, wobei der
Käufer sich insbesondere verpflichtet, maximal die Vergütungen des
eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der VO des BMWA über die Höchstsätze der
Inkassoinstitute ergeben. Darüber hinaus ist jeder weitere Schaden,
insbesondere auch der Schaden, der dadurch entsteht, dass
infolge Nichtzahlung entsprechend höhere Zinsen auf allfällige
Kreditkosten seitens VINOTHEK SCARIA anfallen,
unabhängig vom Verschulden am Zahlungsverzug zu ersetzen.
3.6 Eingeräumte Rabatte oder Boni sind mit dem
Eingang der vollständigen Zahlung aufschiebend bedingt. Bei Bezahlung mit
Gutscheinen kann für allfällige Restbeträge keine Gutschrift
ausgestellt werden. Die Einlösefrist von Warengutscheinen/Einkaufsbons
etc. richtet sich nach dem an den Warengutscheinen/Einkaufsbons etc.
angegebenen Datum.
3.7 Rabatte und Skonti gelten nicht für Subskriptionen, Raritäten,
Auktionen, Gewinnspiele jeder Art oder bereits reduzierte Waren. Rabatte,
Skonti sowie Aktionsangebote sind nur bei der Abnahme von üblichen
Haushaltsmengen anwendbar.
3.8 Bei Verzug mit der Zahlung von Rechnungen bis zu einem Betrag von EUR 365,- wird an den Käufer ein Mahnschreiben zur
Zahlung des ausständigen Kaufpreises und einer Bearbeitungsgebühr in
Höhe von 10% des Kaufpreises, mindestens jedoch EUR
7,30 gerichtet. Bezahlt der Käufer diesen Betrag bis zu dem im
Mahnschreiben genannten Termin nicht, ist VINOTHEK
SCARIA berechtigt, unverzüglich eine Mahnklage einzubringen.
3.9 Für Geschäfte mit Verbrauchern im Sinne des
Konsumentenschutzgesetzes gelten Punkt 3.4 und Punkt 3.5 letzter
Aufzählungspunkt nicht.
4. GEFAHRENÜBERGANG
4.1 Bei Selbstabholung der Ware durch den Käufer gehen Nutzung und Gefahr
spätestens mit der Übergabe an der Kassa auf den Käufer
über.
4.2 Bei Zustellung der Ware durch VINOTHEK SCARIA
erfolgt die Übergabe an dem für die Ladebordwand oder den Kran eines
Lkw erreichbaren Punkt und gehen Nutzung und Gefahr spätestens mit der
Übergabe an den Kunden oder dessen Vertreter über.
5. RÜCKGABE DER WARE
5.1 VINOTHEK SCARIA ist bis auf Widerruf bereit, bei
ihr gekaufte Waren gegen Erstattung des vollen Kaufpreises unter folgenden
Voraussetzungen zurückzunehmen: Die Rückgabe muss
innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum originalverpackt, unbeschädigt
und unter Vorlage der Originalrechnung erfolgen. Gekennzeichnete
Aktionsangebote werden ausschließlich in der gekauften Gesamtmenge
zurückgenommen. Die Rücknahme erfolgt zu dem zum Zeitpunkt des
ursprünglichen Kaufs gültigen Preis. Die Erstattung des Kaufpreises
erfolgt in Form einer Gutschrift. Hiervon ausdrücklich ausgenommen sind
Bestellwaren, Ausstellungsartikel, Fundgrubenartikel, Restposten und Teilmengen
aus Verpackungseinheiten, Teilmengen aus Sets und Waren aus Versteigerungen
(Auktionen).
5.2 Ist der Käufer ein Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes
und hat er seine Bestellung per Post, Telefon, Telefax, E-Mail oder über
den Internet-Onlineshop aufgegeben, so kann er gemäß §§ 5e
- 5h KSchG und in Abweichung von Punkt 5.1 innerhalb
von sieben Tagen ab Lieferung schriftlich oder durch Rücksendung der Ware
vom Kaufvertrag zurücktreten. Der Rücktritt bedarf keiner
Begründung, sondern muss nur fristgerecht
abgesendet werden. Der Käufer erhält gegen Rücksendung der Ware
den bereits bezahlten Kaufpreis zurückerstattet, hat jedoch die Kosten der
Rücksendung zu tragen. Dieser Punkt 5.2 gilt nicht für Auktionen.
6. BESTELLUNGEN, LIEFERFRIST, LIEFERHINDERNISSE, RÜCKTRITT VOM
VERTRAG
6.1 VINOTHEK SCARIA nimmt Aufträge per Telefon,
Fax oder E-Mail in der Zentrale oder einer der Filialen oder über den
Internet-Onlineshop von Montag bis Freitag in der Zeit von 09.00 Uhr bis 17.00
Uhr entgegen. Die Bestellzeiten können von VINOTHEK
SCARIA entsprechend den Angaben in Werbeaussendungen bzw
im Internet-Onlineshop von Zeit zu Zeit geändert werden. Sofern
Aufträge außerhalb der Bestellzeiten eingehen, gelten diese erst am
Beginn der Bestellzeit am nächsten Werktag als zugegangen. Bei
Auftragserteilung hat der Kunde einen gewünschten Liefertermin sowie einen
Ersatztermin zu nennen. Der Kunde ist verpflichtet, zu diesen Terminen die
ordnungsgemäße Übernahme der bestellten Ware sicherzustellen.
6.2 Die Lieferung erfolgt durch VINOTHEK SCARIA oder
einen beauftragten Spediteur zu geschäftsüblichen Zeiten. Im Fall der
Nichtannahme von bestellter Ware ist VINOTHEK SCARIA
berechtigt, den Ersatz der dadurch entstandenen Mehraufwendungen, wie zB. frustrierte Transportkosten, zu verlangen. Dies gilt
nicht, wenn VINOTHEK SCARIA ihre Leistungen nicht
vertragsgemäß erbringt.
6.3 Die Annahme von Bestellungen erfolgt unter Vorbehalt der
Liefermöglichkeiten. VINOTHEK SCARIA behält
sich vor, bei Überzeichnung eines Produktes den Bestellern auch geringere
Mengen zuzuteilen. Wird die Lieferung oder die Einhaltung einer vereinbarten
Lieferfrist durch von VINOTHEK SCARIA nicht zu
vertretende Umstände unmöglich, so erlischt die Lieferpflicht bzw.
verlängert sich die Lieferzeit um die Dauer dieser Hindernisse. Zu den von
VINOTHEK SCARIA nicht zu vertretenden Umständen
gehören insbesondere: Schwierigkeiten beim Bezug der Waren oder
Vormaterialien von Dritten, bei Subskriptionen die verspätete Freigabe der
Waren durch den Lieferanten von VINOTHEK SCARIA,
Betriebsstörungen (auch bei Lieferanten von VINOTHEK
SCARIA), Verkehrsstörungen, Aussperrungen und Streiks sowie alle
Fälle höherer Gewalt. Bei Geschäften mit Verbrauchern sind nur sachlich
gerechtfertigte und geringfügige Änderungen, die nicht den Preis
betreffen, zulässig. Dies gilt insbesondere für zumutbare
Lieferüberschreitungen und dergleichen.
6.4 VINOTHEK SCARIA ist in den in Punkt 6.3 genannten
Fällen berechtigt, vom Vertrag zur Gänze oder teilweise
zurückzutreten, ohne schadenersatzpflichtig zu werden. Voraussetzung
für den Rücktritt des Kunden vom Vertrag ist dagegen ein von VINOTHEK SCARIA zu vertretender Lieferverzug trotz
schriftlicher Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens vier Wochen.
6.5 Bei teilbaren Leistungen hat der Kunde kein Rücktrittsrecht betreffend
lieferbare Teile, soweit Teile der Leistung erfüllbar und für den
Käufer verwendbar sind. Unter den gleichen Voraussetzungen, bzw wenn die restlichen Teile rechtzeitig nachgeliefert
werden können, ist der Kunde nicht berechtigt, die Annahme von
Teillieferungen zu verweigern.
6.6 Erklärt der Kunde ungerechtfertigt, am Vertrag nicht festhalten zu
wollen ("Storno"), und stimmt VINOTHEK
SCARIA dem schriftlich zu, so hat VINOTHEK SCARIA bei
Lagerware Anspruch auf 15% des Kaufpreises als pauschalierter
Mindestschadenersatz ("Stornogebühr"). Bei Bestellware ist eine
derartige Vertragsauflösung grundsätzlich ausgeschlossen.
6.7 Änderungen oder Stornierungen von Bestellungen durch den Käufer
bedürfen grundsätzlich der Schriftform. VINOTHEK
SCARIA behält sich vor, auch Erklärungen in anderer Form anzunehmen,
die dann aber erst mit der schriftlichen Bestätigung durch VINOTHEK SCARIA wirksam werden.
6.8 Für Geschäfte mit Verbrauchern im Sinne des
Konsumentenschutzgesetzes gilt abweichend von den Punkten 6.3 und 6.4, dass der Käufer nach Überschreitung der
angegebenen Ausliefertermine unter Setzung einer angemessenen Nachfrist vom
Vertrag zurücktreten kann.
6.9 Für Online-Gutscheine gelten zusätzlich die im Internet genannten
Bedingungen.
7. GEWÄHRLEISTUNG
7.1 Zusagen, wie über die Verwendbarkeit oder besondere Eigenschaften der
Ware, oder Erklärungen der Angestellten von VINOTHEK
SCARIA sind unverbindlich und stellen keine ausdrückliche Zusicherung
bestimmter Eigenschaften dar, wenn sie nicht schriftlich erfolgen. Diese
Klausel gilt nicht für Geschäfte mit Verbrauchern.
7.2 Gewährleistungsansprüche setzen voraus, dass
Mängel VINOTHEK SCARIA unverzüglich
angezeigt werden, und zwar erkennbare Mängel sofort bei Übernahme,
versteckte Mängel nach Entdeckung, und unter Vorlage der angebrochenen
Ware und Originalrechnung. Diese Klausel gilt nicht für Geschäfte mit
Verbrauchern.
7.3 Ein Gewährleistungsanspruch ist in jedem Fall mit dem Fakturenwert der
gelieferten und mangelhaften Ware begrenzt.
7.4 VINOTHEK SCARIA erfüllt ihre
Gewährleistungsverpflichtungen nach ihrer Wahl entweder durch Lieferung
mangelfreier Ware, Verbesserung, Nachlieferung von Fehlmengen oder Rückabwicklung
des Vertrags (d.h. Rückzahlung des Kaufpreises) innerhalb einer
angemessenen Frist. Diese Klausel gilt nicht für Geschäfte mit
Verbrauchern.
7.5 Handelsübliche oder geringfügige, technisch bedingte Abweichungen
der Qualität, Quantität, Farbe, Größe, des Gewichtes, der
Ausrüstung oder des Design stellen weder Gewährleistungsmängel
noch Nichterfüllung des Vertrages dar.
7.6 VINOTHEK SCARIA haftet nicht für
geschmackliche, farbliche, materialmäßige und mustermäßige
Übereinstimmung oder sonstige Übereinstimmungsmerkmale von
nachbestellter Ware. Entsprechendes gilt für nach Muster bestellter Ware,
soweit sich die Abweichung in den handelsüblichen und technischen Grenzen
hält.
7.7 Nach Verkostung, Konsumation oder begonnener Ver- oder Bearbeitung der Ware
ist jede Gewährleistung ausgeschlossen. Diese Klausel gilt nicht für
Geschäfte mit Verbrauchern.
7.8 Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab dem Zeitpunkt des
Gefahrenüberganges gemäß Pkt. 4.
7.9 Nach dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs auf den Kunden (Pkt 4) stellt insbesondere Glasbruch keinen Grund für
die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen durch den Kunden
dar.
7.10 Für Geschäfte mit Verbrauchern im Sinne des
Konsumentenschutzgesetzes gilt an Stelle der Punkte 7.1 bis 7.4, dass der Kunde im Falle eines Mangels nach seiner Wahl
Verbesserung, Austausch der Sache, angemessene Preisminderung oder Wandlung
verlangen kann.
8. HAFTUNG FÜR SCHADENERSATZ
8.1 VINOTHEK SCARIA haftet für Schäden nur
bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Schäden an
der Person.
8.2 Die Haftung ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mit 10% des
Warenwertes begrenzt. Der Ersatz von (Mangel-) Folgeschäden, sonstigen
Sachschäden, Vermögensschäden und Schäden aus
Ansprüchen Dritter gegen den Käufer ist ausgeschlossen.
8.3 Für Geschäfte mit Verbrauchern im Sinne des
Konsumentenschutzgesetzes gilt Punkt 8.2 nicht.
9. ABHOLUNG
9.1 Bei VINOTHEK SCARIA bestellte bzw.
kommissionierte Ware ist innerhalb von 14 Tagen ab Verständigung bzw.
Kommissionierung abzuholen. Eine allfällige längere Lagerzeit bis zu
maximal 4 Wochen muss vereinbart und EDV-mäßig auf dem Auftrag bzw. der Rechnung erfasst werden.
9.2 Wird die Ware innerhalb dieser Frist nicht abgeholt bzw. nicht
übernommen, hat VINOTHEK SCARIA das Recht,
entweder die Ware auf Gefahr des Käufers unter Anrechnung einer
Lagergebühr von 5% des Rechnungsbetrages pro angefangenem Monat plus
Umsatzsteuer zu lagern und auf Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder
aber nach Setzung einer Nachfrist von 2 Wochen vom Vertrag zurückzutreten
und die Ware an einen anderen Kunden weiterzuverkaufen, wobei in diesem Fall
der Käufer eine sofort fällige Manipulationsgebühr von 10% des
Kaufpreises plus Umsatzsteuer zu zahlen hat.
10. SUBSKRIPTIONEN
10.1 VINOTHEK SCARIA bietet von Zeit zu Zeit den
Bezug von besonderen Weinen in Form von Subskriptionen an. Mit einer
Subskription erwirbt der Besteller das Bezugsrecht für den im jeweiligen
Subskriptionsangebot genannten Wein mit einer Lieferung zu einem späteren
Zeitpunkt. Das Subskriptionsangebot ist stets freibleibend und nur während
des darin genannten Zeitraums offen. Bei Überzeichnung eines Weines
behält sich VINOTHEK SCARIA die Zuteilung auch
geringerer Mengen vor. Bei Geschäften mit Verbrauchern sind nur sachlich
gerechtfertigte und geringfügige Änderungen, die nicht den Preis
betreffen, zulässig.
10.2 Die Ausliefertermine der Weine sind von der Freigabe der Produzenten
abhängig und können sich verschieben. Bei Ausfall der Lieferung
erhält der Besteller die geleistete Anzahlung auf den Subskriptionswein
sofort zurückerstattet. Es besteht kein Anspruch auf Realersatz.
10.3. Eine Bestellung gilt als angenommen, wenn der Besteller von VINOTHEK SCARIA eine Auftragsbestätigung mit
Anforderung des Anzahlungsbetrages erhält. Bei Auslieferung des Weines
erhält der Besteller die Endabrechnung. Die Anzahlung und der Endbetrag
sind jeweils binnen 14 Tagen zu begleichen. Hinsichtlich der sonstigen
Zahlungsmodalitäten wird auf Punkt 3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
verwiesen.
11. VERANSTALTUNGEN UND EVENTS
11.1 VINOTHEK SCARIA veranstaltet im Rahmen seines
Geschäftsbetriebs nach gesonderter Ankündigung Veranstaltungen und
Events. VINOTHEK SCARIA kann eine Teilnahme an
solchen Veranstaltungen/Events erst dann garantieren, wenn der Teilnehmer die
Karte in einem unserer Shops bzw. in unserem Onlineshop bis spätestens 8
Tage vor dem Termin käuflich erwirbt. Eine Teilnahmebestätigung wird
dem Kunden ca. 3 Tage vor dem Termin zugesandt.
11.2 Event-Gutscheine gelten nicht als Eintrittskarten und können nur in
einem unserer Shops in solche eingelöst werden.
11.3 Eine Stornierung seitens des Teilnehmers ist leider nicht möglich.
Sollte die Veranstaltung oder der Event vom Veranstalter abgesagt werden, kann
entweder ein Alternativtermin gewählt werden oder der Eintrittspreis wird
in Form eines VINOTHEK SCARIA - Gutscheines refundiert.
12. VERSTEIGERUNGEN
12.1 VINOTHEK SCARIA veranstaltet über Ebay Versteigerungen (Auktionen). Die folgenden, in Punkt 12 genannten
Bestimmungen beziehen sich ausschließlich auf Versteigerungen, die von VINOTHEK SCARIA via Internet durchgeführt werden, und
gehen den übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen vor.
12.2 Die Teilnahme an solchen Auktionen ist nur nach Registrierung des
Bieters möglich. Um sich für die Teilnahme an Online-Auktionen zu
registrieren, sind Vor- und Zuname, zustellfähige Adresse, Telefonnummer
sowie E-Mail Adresse vom Bieter bekannt zu geben. Weiters ist vom Bieter zu
bestätigen, dass er bei allfälliger
Zuschlagserteilung mit Kreditkarte bezahlen wird, und anschließend die
Nummer seiner Kreditkarte einzugeben. Tritt im Zeitraum zwischen Registrierung
und allfälligem Erwerb von VINOTHEK SCARIA
versteigerten Waren eine Änderung dieser Daten ein, ist der Bieter
verpflichtet, die geänderten Angaben VINOTHEK
SCARIA unverzüglich mitzuteilen.
12.3 Die Teilnahme an Auktionen von VINOTHEK SCARIA
ist nur juristischen Personen und uneingeschränkt
geschäftsfähigen Personen gestattet. VINOTHEK
SCARIA behält sich vor, Personen, deren uneingeschränkte
Geschäftsfähigkeit in Zweifel steht, von der Teilnahme an
Versteigerungen auszuschließen oder einzelne Gebote abzulehnen. VINOTHEK SCARIA bestimmt für die Auktion einen
Ausrufpreis, der gleichzeitig das Mindestgebot darstellt, sowie eine
Auktionsfrist, innerhalb der die Gebote abgegeben werden können.
Gesteigert wird in ganzen Eurobeträgen, wobei das jeweilig höchste
Gebot beliebig übertroffen werden kann. Die Bieter sind bis zur
Zuschlagserteilung an ihre Gebote gebunden. Während der Auktion kann ein
Gebot jederzeit erhöht werden, eine Reduzierung ist dagegen
ausgeschlossen. Über den aktuellen Stand der Auktionen wird der Bieter in
seinem "Weinkeller" informiert.
12.4 Der Zuschlag erfolgt nach Ablauf der Auktionsfrist an den
Höchstbieter bzw bei mehreren gleich hohen
Geboten an jenen Bieter, dessen Gebot zeitlich als erstes eingegangen ist. Mit
der Erteilung des Zuschlags kommt ein Kaufvertrag zustande, für welchen
subsidiär diese Geschäftsbedingungen gelten. Kaufpreis der Ware
inklusive Umsatzsteuer ist das Höchstgebot, aufgrund dessen VINOTHEK SCARIA den Zuschlag erteilt. Das Stellen von
Produkten zur Auktion durch VINOTHEK SCARIA bedeutet
zivilrechtlich die Aufforderung zur Anbotstellung, das Abgeben von Geboten
durch den Bieter bedeutet ein solches Anbot und die Zuschlagserteilung durch VINOTHEK SCARIA die Annahme des Anbots. VINOTHEK
SCARIA behält sich vor, keinen Zuschlag zu erteilen, wenn kein Gebot den
von VINOTHEK SCARIA gesetzten Mindestpreis, der den
Bietern nicht offengelegt werden muss, erreicht.
Für Ware, die in Versteigerungen erworben wird, ist der Rechtsweg
ausgeschlossen.
12.5 Nach Ablauf der Auktionsfrist verständigt VINOTHEK
SCARIA den Bestbieter per E-Mail über die Zuschlagserteilung und stellt
die ersteigerte (gekaufte) Ware in seinen "Weinkeller", aus dem der
Kunde die ersteigerte (gekaufte) Ware abrufen kann. Nach Abruf aus dem
"Weinkeller" wird VINOTHEK SCARIA dem Kunden
die ersteigerte Ware zustellen und mittels der angegebenen Kreditkartennummer
die Einziehung des Kaufpreises veranlassen. Erfolgt der Abruf aus dem
"Weinkeller" nicht innerhalb von 10 Tagen, wird der Kunde von VINOTHEK SCARIA per E-Mail darauf aufmerksam gemacht, dass ihm die ersteigerte (gekaufte) Ware nach Ablauf
weiterer 3 Tage zugestellt und der Kaufpreis eingezogen wird. Die Lieferung
erfolgt an die vom Kunden bei der Registrierung bekannt gegebene Adresse. Bei
der Lieferung von im Wege der Versteigerung gekauften Waren fallen keine
Zustellungskosten an.
13. JUGENDSCHUTZ
13.1 Die Abgabe und die Zustellung von Wein und Spirituosen kann nur an
Personen über 18 Jahren erfolgen. Zur Einhaltung der gesetzlichen
Vorschriften ist VINOTHEK SCARIA berechtigt, Ware
erst nach Legitimation durch einen amtlichen Lichtbildausweis zu
übergeben. Im Fall der berechtigten Verweigerung der Übergabe ist der
Kunde zum Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens verpflichtet (zB. Kosten der Zustellung).
14. EDV-VERARBEITUNG UND KUNDENDATEN
14.1 Der Käufer stimmt zu, dass die im
Kaufvertrag angeführten und bei der Registrierung bekannt gegebenen Daten
über ihn unter Beachtung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes
gespeichert und verarbeitet werden. Diese Daten werden zur Erfüllung von
gesetzlichen Vorschriften, zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs und der
Kundenpflege verwendet.
15. SONSTIGE BESTIMMUNGEN
15.1 Sofern einzelne Bestimmungen des Vertrages bzw. dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen ungültig sind, hat dies nicht die
Ungültigkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Der restliche
Vertragsinhalt bleibt unverändert bestehen.
15.2 Erfüllungsort dieses Vertrages ist sowohl für VINOTHEK SCARIA als auch den Käufer GRAZ.
15.3 Zur Entscheidung aller im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden
Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht in Wien
ausschließlich zuständig.
15.4 Der Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
15.5 Für Geschäfte mit Verbrauchern im Sinne des
Konsumentenschutzgesetzes gilt Punkt 15.3 nicht. Punkt 15.4 gilt mit der
Einschränkung, dass unter den Bedingungen des
Art 5 des Europäischen Vertragsstatutübereinkommens besondere
Verbraucherschutzbestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Käufer seinen
gewöhnlichen Aufenthalt hat, dem gewählten österreichischen
Recht vorgehen können. |